Allgemeine Geschäftsbedingungen
mit Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht und Stornierung
  4. Überlassung der Mietsache
  5. Miete und Zahlungsbedingungen
  6. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
  7. Obliegenheiten des Mieters
  8. Pflichten des Mieters für Aufblasbare Mietobjekte
  9. Pflichten des Mieters für Mietobjekte
  10. Änderungen an der Mietsache
  11. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
  12. Haftung
  13. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
  14. Rückgabe der Mietsache
  15. Anwendbares Recht
  16. Gerichtsstand
  17. Alternative Streitbeilegung

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Sebastian Engelhardt, handelnd unter „Spaßfabrik-Engelhardt“ (nachfolgend „Vermieter“), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Anfrageformular abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die ausgewählten Mietsachen Angefragt hat, ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die enthaltenen Mietsachen ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch per E-Mail, postalisch oder telefonisch gegenüber dem Vermieter abgeben.

2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der Mietsache beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Antragsformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.

2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Anfrage über das Online-Anfrageformular des Vermieters kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

2.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3) Widerrufsrecht und Stornierung

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.

3.3 Eine Schlechtwetter Stornierung des Mietertrags ist nur für Hüpfburgen möglich und muss per E-Mail oder Telefonisch erfolgen, jedoch entstehen bei einer Stornierung folgende Kosten für den Mieter:

Am Miettag 50% bei Stornierung.

Ab 1 Tag vor Mietbeginn kostenlose Stornierung möglich.

 

3.4 Eine Stornierung des Mietertrags ist möglich und muss per E-Mail erfolgen, jedoch entstehen bei einer Stornierung folgende Kosten für den Mieter:

  • Rücktritt bis 8 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Auftragswertes
  • Rücktritt im Zeitraum 7 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn: 75% des Auftragswertes
  • Tritt der Mieter erst am Miettag oder später oder überhaupt nicht vom Mietvertrag zurück, bleibt er zur Mietzahlung in voller Höhe verpflichtet.

 

3.5 Der Mieter behält sich ebenso vor bei schlechten Wetterbedienungen, Krankheit, Unfall oder Sterbefall die Reservierung zu stornieren.

4) Überlassung der Mietsache

4.1 Die Überlassung der Mietsache kann auf dem Versandweg an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im Bestellprozess des Vermieters angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an den Vermieter zurück, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter alle Kosten wie Transportkosten und Miete für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

4.3 Haben die Parteien die Abholung der Mietsache vereinbart, so kann diese am ersten Miettag zwischen 9 – 11 Uhrabgeholt werden und muss am letzten Miettag zwischen 19 – 21 Uhr oder am darauffolgenden Tag zwischen 7.00 – 8.45 Uhr zurückgebracht werden. Abweichende Uhrzeiten können und müssen mit dem Vermieter vorher vereinbart werden oder werden vom Vermieter genannt. Falls die Zeit nicht eingehalten werden und dem Mieter eventuelle Kosten oder Schaden entsteht, werden diese zu 100% in Rechnung gestellt.

4.4 Adresse für die Abholung und Rückgabe:

Spaßfabrik Engelhardt

Am Seifen 2

57635 Weyerbusch

Tel: 015906499226

[email protected]

4.5 Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch den Mieter vor, die Identität und das Alter des Mieters anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen. Sofern der Mieter noch nicht volljährig ist, kann der Vermieter die Überlassung der Mietsache von einer schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Mieters abhängig machen.

4.6 Sofern der Mieter die Mietsache nicht persönlich, sondern durch einen von ihm beauftragten Dritten abholen lässt, hat der Mieter dem Vermieter zuvor die Identität des Dritten mitzuteilen. Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch einen Dritten vor, die Identität des Dritten anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.

4.7 Die Lieferung durch die Spaßfabrik-Engelhardt muss im Mietvertrag angegeben werden. Und mit dem Mieter vorab abgesprochen werden, wie Lieferort, Lieferzeit und Abholzeit. Wird die Mietsache nicht termingerecht übergeben, verlängert sich nicht das Mietverhältnis dadurch nicht automatisch.

5) Miete und Zahlungsbedingungen

5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die keine gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.

5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.

5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:

– Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen: Barzahlung, Banküberweisung (Vorkasse), Paypal, Girokarte oder Rechnung.

Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.

6) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

6.1 Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.

6.2 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

7) Obliegenheiten des Mieters

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

Schäden an der Hüpfburg sind umgehend telefonisch zu melden. Regressansprüche an Spaßfabrik-Engelhardt bei Schäden an der Hüpfburg können nicht gestellt werden.

Wenn ein Schaden während dem Betrieb entsteht, sollte die Hüpfburg während der Mietzeit beschädigt worden sein, trennen Sie den Stromanschluss und beenden Sie das Hüpfen der Kinder. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Tel. 01590/6499226

8) Pflichten des Mieters für Aufblasbare Mietobjekte

8.1 Allgemein

8.1.1 Die Hüpfburg bedarf einer ständigen Beaufsichtigung durch einen Erwachsenen und einer Mindestanzahl an Bedienungspersonal,

 

8.1.2 Des geregelten und sicheren Zugangs der Benutzer zu dem aufblasbaren Spielgerät,

 

8.1.3 Der Einschränkung auf Benutzer mit einer der Konstruktionshöhe entsprechenden höchstmöglichen Körpergröße von 1,40m,

 

8.1.4 Der Einschränkung der maximalen Anzahl gleichzeitiger Benutzer auf die konstruktionsbedingt vorgegebene Zahl,

 

8.1.5 „Schuhe aus“ – die Hüpfburgen dürfen nicht mit Schuhwerk betreten werden, da die Hüpfburg sonst beschädigt werden kann,

 

8.1.6 Dass die Benutzer alle am Körper getragenen harten, spitzen oder gefährlichen Gegenstände entfernen, wie Halsketten, Ringe, Brillen (sofern möglich), Gürtelschnallen oder ähnliche Gegenstände,

 

8.1.7 Hinweises, dass der Verzehr von Lebensmitteln, Getränken und Kaugummi verboten ist,

 

8.1.8 Das Freihalten des Eingangs von Hindernissen,

 8.1.9 Hinweises für die Benutzer, dass das Klettern oder Hängen an den Begrenzungswänden verboten ist, Absturzgefahr!

8.1.10 Des Verbots von Saltos/Purzelbäumen und grobem Spielverhalten;

8.1.11 Des aufmerksamen Beobachtens aller Aktivitäten auf dem aufblasbaren Spielgerät durch den Betreiber und/oder Angestellten,

 

8.1.12 Dass der Betreiber und/oder der Angestellte sich mit einer Pfeife oder einem anderen Signal bei den Benutzern bemerkbar machen kann,

 

8.1.13 Dass der Betreiber und/oder das Aufsichtspersonal größere, ungestümer Benutzer von kleineren Benutzern getrennt hält,

 

8.1.14 Die Aufsichtsperson sollte möglichst früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch Ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere Kinder gefährden,

 

8.1.15 Für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet,

 

8.1.16 Die Hüpfburg nicht aufblasen oder benutzen bei mehr als einer Windstärke 5 oder Starkregen bzw. Gewitter,

 

8.1.17 Einige Kinder versuchen immer wieder die Sicherheitsnetze, welche die Hüpfburg begrenzen, als „Sprungwand“ zu benutzen. Die Sicherheitsnetze sind nicht dazu geeignet sich von diesen „zurückfedern“ zu lassen. „Reinspringen“ und „Rückfedern“ zerstört die Sicherheitsnetze/-wände!

 

8.1.18 Ziehen Sie bitte die Hüpfburg niemals allein an einer Schlaufe für die Bodenanker. Wenn Sie die Hüpfburg an einen anderen Platz stellen möchten, bitte immer mit mehreren Personen gleichzeitig an mehreren Schlaufen anpacken,

 

8.1.19 Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände in das Gebläse einführen. Der Luftschlauch zwischen Gebläse und Burg darf nicht geknickt werden, um eine reibungslose, permanente Luftzufuhr zu gewährleisten. Das sollte regelmäßig kontrolliert werden,

 

8.1.20 Besonders wichtig: Die Hüpfburg ist am Boden zu befestigen bzw. zu verankern.

 

8.1.21 Bei Stromausfall oder Druckverlust müssen alle Kinder die Hüpfburg umgehend verlassen. Die Burg fällt schnell in sich zusammen! ACHTUNG! Erstickungsgefahr für noch spielende Kinder!

 

8.2 Bei Wind und unebenen Gelände

Wind und abschüssiges Gelände kann sehr gefährlich sein und die Hüpfburg verschieben oder sogar zum Abheben / Umstürzen bringen! Befestigen Sie die Hüpfburg immer mittels Spanngurten/Seilen (und ggf. Heringen) an festen Objekten (und/oder in der Wiese).

 

8.3 Bei Regen

Grundsätzlich sollte die Hüpfburg und das mitgegebene Zubehör keiner Nässe ausgesetzt werden! Bei Regen darf die Hüpfburg nicht aufgebaut werden! Wenn es während des Betreibens es zu regnen beginnt, ist die Hüpfburg sofort vom Stromkreis zu trennen, halb umgeschlagen und die darunterliegende Plane über die umgeschlagene Hüpfburg überwerfen. Sodass das innere der Hüpfburg möglichst trocken bleibt.

9) Pflichten des Mieters für Mietobjekte

9.1 Eine frühere Rückgabe als vereinbart berechtigt nicht zur zeitanteiligen Kürzung der vereinbarten Miete. Für jeden angebrochenen Verlängerungstag bis zur ordnungsgemäßen und vollständigen Rückgabe der Mietsache wird ein weiterer Miettag in Rechnung gestellt. Ist der Mietgegenstand nicht wie vertraglich in der Bedienungsanleitung beschrieben gereinigt zurückgegeben, wird zusätzlich zur Miete eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von 30,- Euro fällig,

 

9.2 Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter, dass er den Mietgegenstand einschließlich des beschriebenen Zubehörs in voll funktionsfähigen, intensiv gereinigten und unbeschädigten Zustand übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt in einem ebenso reinlichen und unbeschädigten Zustand dem Vermieter oder dessen Beauftragten zurückzugeben. Der Mieter hat zur Kenntnis genommen, dass die Spule der Zuckerwattemaschine des Mietgegenstandes nicht mit metallischen Gegenständen in Berührung kommen darf und ohne die Verwendung von Scheuermitteln zu reinigen ist.9.4 Der Mieter haftet auch ohne eigenes Verschulden für jede Beschädigung oder Verschlechterung des Mietgegenstandes. Dasselbe gilt für das vollständige oder teilweise Abhandenkommen des Mietgegenstandes oder des Zubehörs. Der Mieter haftet ebenfalls verschuldensunabhängig für seine Erfüllungsgehilfen.

9.5 Der Mieter hat eine umfangreiche Einweisung für den Gebrauch des Mietgegenstandes sowie eine schriftliche Bedienungsanleitung erhalten. Der Mieter verzichtet auf die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegen den Vermieter aus und im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgegenstandes. Dieser Vertrag hat vereinbarungsgemäß keine Schutzwirkung für Dritte. Der Vermieter haftet in keinem Falle für Vermögensschäden des Mieters oder entgangenem Gewinn. Der Vermieter haftet für Körperschäden des Mieters nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.6 Dem Mieter ist es untersagt, Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gegen den Vermieter, ohne dessen schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten. Der Mieter ist nur berechtigt, mit schriftlich vom Vermieter anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen Ansprüche des Vermieters aufzurechnen. Der Mieter verzichtet ebenfalls auf Zurückbehaltungs- oder sonstige Leistungsverweigerungs- rechte gegenüber dem Vermieter.

9.7 HINWEIS ZUR ZUCKERWATTEMASCHINE, diese Maschine ist für den professionellen Einsatz hergestellt worden und nur von eingewiesenen Personen zu bedienen. Bitte Schutzbrille tragen während der Bedienung.

9.8 Der Spinnkopf dreht sich mit 3450 U/Minute: Kommen sie nicht mit Händen oder Objekten in die Nähe des Spinnkopfes (besonders mit den Zuckerwattestäben aufpassen!)

9.9 HINWEIS ZUR POPCORNMASCHINE, diese Maschine ist für den professionellen Einsatz hergestellt worden und nur von eingewiesenen Personen zu bedienen. Bitte Schutzbrille tragen während der Bedienung. Bitte berühren Sie während des Gebrauchs nicht die Oberfläche. Die Temperatur der zugänglichen Oberflächen kann sehr hoch sein, wenn das Gerät in Betrieb ist.

10) Änderungen an der Mietsache

10.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.

10.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.

11) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

11.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.

11.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

11.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

11.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.

11.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

12) Haftung

12.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

12.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

12.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

12.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

12.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

13) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

13.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters mitgeteilt.

13.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.

13.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

 

 

 

 

14) Rückgabe der Mietsache

14.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

14.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.

14.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist.

14.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

14.5 Sollten die Mietobjekte nass oder verschmutzt zurückgegeben werden, wird eine Trocknungs- und Reinigungsgebühr je nach Verschmutzungs-/Nässegrad und Schaden und nach Aufwand mit 25€ pro Stunde in Rechnung gestellt. Bei leichter Nässe werden für die Trocknung/Reinigung nichts berechnet. Bei Schimmelbildung kann die Hüpfburg nicht mehr gereinigt und folglich nicht mehr weitervermietet werden. Hier wird die Kaution voll einbehalten und zusätzlich die Kosten für einen vergleichbaren Ersatz in Rechnung gestellt.

15) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

16) Gerichtsstand

Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.

17) Alternative Streitbeilegung

17.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

17.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu aber bereit.

 

 

 

 

 

Zuckerwattemaschine

Größe: 55 x 55 x 85 cm (TxBxH)
Wagen Größe: 55 x 92 x 185 cm
Gewicht: 17 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1000 W
Transportmittel: min. PKW
Tagesmiete: 30 €
Für jeden weiteren Tag 5 €

 

Verfügbarkeit auf Anfrage

Popcornmaschine

Größe: 37,5 x 55 x 85 cm (TxBxH)
Wagen Größe 37,5 x 94 x 82 cm
Gewicht: 25,6 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1600 W
Transportmittel: min. PKW
Tagesmiete: 30 €
Für jeden weiteren Tag 5 €

 

Verfügbarkeit auf Anfrage

Kühlschrank

Volumen 115 Liter
Gewicht: 31 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 280 W
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 30 €
Für jeden weiteren Tag 5 €

 

Verfügbarkeit auf Anfrage

Bierzeltgarnitur 70 CM

Größe: 0,7 x 2 x 0,75 m (BxLxH)
Anzahl Nutzer: bis zu 8 Personen
Packmaß: 0,7 x 2 x 0,16 m
Gewicht: 64,1 kg
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 5 €
Für jeden weiteren Tag 2,5 €

 

Verfügbarkeit auf Anfrage

Bierzeltgarnitur 50 CM

Größe: 0,5 x 2,2 x 0,75 m (BxLxH)
Anzahl Nutzer: bis zu 8 Personen
Packmaß: 0,5 x 2,2 x 0,16 m
Gewicht: 41,1 kg
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 4 €
Für jeden weiteren Tag 2 €

 

Verfügbarkeit auf Anfrage

Stehtisch

Größe: 0,8 x 1,1 m (BxH)
Gewicht: 8 kg
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 4 €
Für jeden weiteren Tag 2 €

 

Verfügbarkeit auf Anfrage

Einhorn Hüpfburg XXL

Packmaß: 1 x 0,9 x 1,4 m
Gewicht: 180 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1800 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 30 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 3 Pers.
Transportmittel: min. 750 kg Anhänger
Tagesmiete: 129 €
Wochenendmiete: 189 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59 €

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Zoo Hüpfburg

Packmaß: 0,7 x 0,7 x 1 m
Gewicht: 90 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1100 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 10 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 2 Pers.
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 79 €
Wochenendmiete: 119 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59 €

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Raketen Hüpfburg

Packmaß: 1 x 1,2 x 1,4 m
Gewicht: 220 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 2400 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 30 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 4 Pers.
Transportmittel: min. 750 kg Anhänger
Tagesmiete: 149 €
Wochenendmiete: 199 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 79 € 

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Mini Einhorn Hüpfburg

Packmaß: 0,7 x 0,7 x 1 m
Gewicht: 90 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1100 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 10 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 2 Pers.
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 79 €
Wochenendmiete: 119 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59 €

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Meerjungfrau Hüpfburg

Packmaß: 0,8 x 0,8 x 1,2 m
Gewicht: 150 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1500 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 30 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 2 Pers.
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 115 €
Wochenendmiete: 170 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59 €

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Kutsche Hüpfburg

Packmaß: 1,0 x 0,9 x 1,4 m
Gewicht: 150 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1500 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 30 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 3 Pers.
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 115 €
Wochenendmiete: 170 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59 €

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Fußball Hüpfburg

Packmaß: 1,0 x 0,9 x 1,4 m
Gewicht: 150 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1500 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 30 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 2 Pers.
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 115 €
Wochenendmiete: 170 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59 €

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Bullriding

Packmaß: 2,5 x 1,2 x 1,8 m
Gewicht: Angabe folgt
Strombedarf: 2 x 230 V, 1100 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 30 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 2 Pers.
Transportmittel: min. Anhänger
Tagesmiete: 360 € ohne Betreuung
490 € mit 6 h Betreuung

 

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Bagger Hüpfburg

Packmaß: 0,7 x 0,7 x 1 m
Gewicht: 100 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1100 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 10 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 2 Pers.
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 79 €
Wochenendmiete: 119 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59 €

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Super Mario Hüpfburg

Packmaß: 1,0 x 0,9 x 1,6m
Gewicht: 200 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 2400 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 30min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 4 Personen
Benötigtes Transportmittel: min. 750 kg Anhänger
Tagesmiete: 149 €
Wochenendemiete: 199 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau 79 €

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Feuerwehrauto Hüpfburg

Packmaß: 0,8 x 0,8 x 1,4 m
Gewicht: 130 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1500 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 20 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 2 Pers.
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 115 €
Wochenendmiete: 170 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59 €

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Piratenboot Hüpfburg

Packmaß: 1,0 x 0,9 x 1,6 m
Gewicht: 150 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1800 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 20min
Personenzahl zum Auf-/Abbau: 3 Personen
Transportmittel: min. 750 kg Anhänger
Tagesmiete: 115 €
Wochenendmiete: 170 € (Fr – Mo))
Auf-/Abbau: 59 €

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Candyland Hüpfburg

Packmaß: 1,0 x 0,9 x 1,6 m
Gewicht: 200 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 2400 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 30 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 4 Pers.
Transportmittel: min. 750 kg Anhänger
Tagesmiete: 149 €
Wochenendmiete: 199 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 79€

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Einhorn Regenbogen Hüpfburg

Packmaß: 0,8 x 0,8 x 1,2 m
Gewicht: 130 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1500 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 20 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 2 Pers.
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 115 €
Wochenendmiete: 170 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59 €

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Piraten Hüpfburg

Packmaß: 0,8 x 0,8 x 1,2 m
Gewicht: 150 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1500 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 20 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 2 Pers.
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 115 €
Wochenendmiete: 170 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59 €

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Feen Hüpfburg

Packmaß: 0,8 x 0,8 x 1,2 m
Gewicht: 130 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1500 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 20 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 2 Pers.
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 115 €
Wochenendmiete: 170 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59€

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Einhorn Schloß Hüpfburg

Packmaß: 0,8 x 0,8 x 1,2 m
Gewicht: 130 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1500 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 20 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 2 Pers.
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 115 €
Wochenendmiete: 170 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59 €

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Paw Patrol Hüpfburg

Packmaß: 1,0 x 1,1 x 1,6 m
Gewicht: 200 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 2400 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 30 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 4 Pers.
Transportmittel: min. 750 kg Anhänger
Tagesmiete: 149 €
Wochenendmiete: 199 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau:79 €

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Ritter Hüpfburg

Packmaß: 0,8 x 0,8 x 1,2 m
Gewicht: 130 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1500 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 20 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 2 Pers.
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tagesmiete: 115 €
Wochenendmiete: 170 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59 €

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Fußball-Dart

Packmaß: 0,6 x 1,0 m
Gewicht: 45 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1100 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 10 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 1 Pers.
Transportmittel: min. PKW
Tagesmiete: 69 €
Für jeden weiteren Tag 25 €
Auf-/Abbau: 59 €

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Prinzessin Hüpfburg

Packmaß: 0,8 x 0,8 x 1,2 m
Gewicht: 140 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1500 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 20 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 2 Pers.
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tages Miete: 115 €
Wochenendmiete: 170 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59 €

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Piratenboot Hüpfburg

Packmaß: 1,0 x 0,9 x 1,6 m
Gewicht: 150 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1800 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 20min
Personenzahl zum Auf-/Abbau: 3 Personen
Transportmittel: min. 750 kg Anhänger
Tagesmiete: 115 €
Wochenendmiete: 170 € (Fr – Mo))
Auf-/Abbau: 59 €

Prinzessin Hüpfburg

Packmaß: 0,8 x 0,8 x 1,2 m
Gewicht: 140 kg
Strombedarf: 1 x 230 V, 1500 W
Auf/-Abbauzeit: jeweils 20 min
Personenzahl zum Auf/Abbau: 2 Pers.
Transportmittel: min. PKW Kombi
Tages Miete: 115 €
Wochenendmiete: 170 € (Fr – Mo)
Auf-/Abbau: 59 €

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